Feb 21 2011
Schäden beim Umzug: Die Versicherung zahlt nicht immer
Wer umzieht, der engagiert entweder ein professionelles Umzugsunternehmen oder organisiert die entsprechenden Arbeiten selbst. Die Haftung bei entstehenden Schäden ist unterschiedlich geregelt.
Ein Umzug will gut geplant sein – vor allem dann, wenn er komplett in Eigenregie organisiert wird, müssen viele Vorkehrungen getroffen werden. Kisten packen, gegebenenfalls einen Transporter mieten und für diesen einen günstigen Parkplatz finden – all das und mehr sollte frühzeitig erledigt werden. Die Beauftragung eines professionellen Umzugsunternehmens gestaltet sich da wesentlich einfacher: Hier können Komplett-Angebote gebucht werden, bei denen sogar das Einpacken des Hausrats inklusive ist – allerdings entstehen hierbei im Vergleich zu den selbst organisierten Umzugsarbeiten auch erhebliche Kosten.
Auch bei Haftungsfragen sind die Unterschiede der beiden Umzugsvarianten groß. Das Profi-Unternehmen haftet für Schäden, die es verursacht – regelmäßig aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter. Allerdings bieten die Umzugsfirmen in der Regel Zusatzversicherungen an, die man dann abschließen sollte, wenn der Wert der transportierten Güter besonders hoch ist. Es gibt aber noch weitere Bedingungen: Die Kartons müssen tatsächlich von Mitarbeitern des Unternehmens gepackt worden sein, damit dieses im Schadensfall haftet. Entstehen Beschädigungen durch höhere Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Zudem gibt es bestimmte Fristen, in denen der Schaden gemeldet werden muss – werden diese nicht eingehalten, entfällt die Regulierung.
Wer privat umzieht und mit befreundeten Helfern arbeitet, der muss bei Schäden im Regelfall selber haften. Bei der Hilfestellung durch Bekannte handelt es sich um Gefälligkeitsleistungen: Geht etwas kaputt, dann zahlt in diesem Fall keine Haftpflichtversicherung. Eine Haftung des Verursachers ist nur dann eindeutig geregelt, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.